Vorsorge für das Risiko Demenz

Erkrankte haben oft langjährigen Hilfe- und Betreuungsbedarf. Zur Finanzierung gibt es verschiedene Optionen.

Demenz ist eine Bürde für Betroffene und auch ein Kostenrisiko. Erkrankte haben oft langjährigen Hilfe- und Betreuungsbedarf. Aus vielen Leistungsbausteinen lässt sich eine Pflege finanzieren. „Es gibt keine speziellen Zuschüsse in der Pflegeversicherung, die ausschließlich Demenzerkrankten vorbehalten sind“, sagt Gisela Rohmann, Pflegeexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Allerdings wurden die Kriterien der Pflegebedürftigkeit mit der Pflegereform 2017 neu definiert, sodass die Situation von Demenzpatienten mehr Berücksichtigung findet.

Entlastungsbetrag: Demenzpatienten mit geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten erfüllen die Kriterien für Pflegegrad 1. “ Erkrankte erhalten nun in einem frühen Stadium der Hilfsbedürftigkeit Zugang zu Leistungen; mit diesen sind sie aber oft unzufrieden“, erfährt Rohmann in Beratungsgesprächen. Sie erhalten nur 125 Euro Entlastungsbetrag im Monat, der zweckgebunden ist und beispielsweise zur Finanzierung von Betreuungs- oder Hauswirtschaftsleistungen durch einen Pflegedienst verwendet werden kann. Weil die Dienstleister anerkannt sein müssen, kann die Hilfe von der Nachbarin meist nicht damit entlohnt werden, weiß Rohmann.

Wohnzuschüsse: Es gibt Zuschüsse zu ambulant betreuten Wohngruppen die sich als geeignete Wohnform etablieren. Ab Pflegegrad 1 können Betroffene bis zu 2500 Euro pro Person als Anschubfinanzierung zur Gründung einer Wohngruppe erhalten, maximal 10 000 Euro pro Gruppe. Außerdem gibt es einen Wohngruppenzuschlag von 214 Euro pro Monat, um organisatorische, betreuende oder hauswirtschaftliche Unterstützung zu finanzieren, sowie 4000 Euro pro Person, um eine Wohnung pflegegerecht umzubauen, maximal 16 000 pro Wohngruppe.

Pflegegrade: Ab Pflegegrad 2 gibt es weitere Leistungen aus der Pflegeversicherung: Für die Pflege zu Hause durch Angehörige – je nach Pflegegrad zwischen 316 und 901 Euro im Monat als Pflegegeld. Übernimmt ein ambulanter Pflegedienst die Pflege, gibt es zwischen 689 und 1995 Euro an Pflegesachleistungen im Monat. Beide Leistungen können kombiniert werden. Zur Pflege im Heim gibt es zwischen 770 und 2005 Euro Zuschuss.

Tagespflege: Es gibt weitere Leistungsbausteine für die Pflege zu Hause. Bei der Tagespflege werden Demenzpatienten tageweise in einer Einrichtung betreut. Dafür gibt es nochmal denselben Betrag, den man als Pflegesachleistung erhält. Zusätzlich gibt es Gelder für die Kurzzeit- oder Verhinderungspflege, wenn die pflegende Person vorübergehend ausfällt.

Aus der Reihe „Verbrauchertipp“ des General-Anzeigers Bonn.

Quelle: Annette Jäger, General-Anzeiger Bonn, 8. Juli 2019

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