Jeder vierte Rentner muss in diesem Jahr seine Rente versteuern. Senioren können ihre Steuerlast mindern, erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern. So dürfen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben abgesetzt werden. Wer unter der Höchstgrenze liegt, kann die auch die Haftpflicht-, Unfall-, oder Zahnzusatzversicherung anrechnen. Dazu kommen die sonstigen Sonderausgaben wie Unterhalt, Kirchensteuer oder Spenden.
Zu 20 Prozent können haushaltsnahe Dienstleistungen wie die Putzhilfe, die ambulante Pflege oder der Hausnotruf abgesetzt werden. Für Senioren, die krankheitsbedingt in einem Pflegeheim wohnen müssen, fallen darunter auch Haarschnitt oder Fußpflege. Ebenfalls steuermindernd: außergewöhnlichen [sic!] Belastungen wie Brille, Hörgerät, Zahnersatz oder Rollator. Hier können sich auch viele kleine Beiträge wie Fahrtkosten zum Arzt oder Zuzahlungen bei der Physiotherapie summieren.
Bei einem Behinderungsgrad kann der entsprechend gestaffelte Behindertenpauschalbetrag bei der Steuer geltend gemacht werden.
Generell gilt: Belege sammeln, denn nur nachweisliche Kosten werden berücksichtigt. dpa
Quelle: General Anzeiger Bonn vom 27.03.2019