Spenden absetzen und sparen

Der Staat entlastet Menschen, die mit ihrem Geld anderen Gutes tun. Denn wer sein Geld spendet, kann unter bestimmten Voraussetzungen ordentlich Steuern sparen. Der Betrag dafür aber an eine steuerbegünstigte Organisation überwiesen worden sein – dazu gehören beispielsweise Kirchen, Museen gemeinnützige Vereine, Stiftungen oder politische Parteien. Darauf weist die Bundessteuerberaterkammer hin. Nur in diesen Fällen können Verbraucher ihre Spende als Sonderausgaben in der Einkommenssteuererklärung angeben.

Spenden für kirchliche, mildtätige und gemeinnützige Organisationen kann man bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte absetzen. Lieht die Spende über diesem Höchstbetrag, kann der überschüssige Betrag vorgetragen werden – dann wird er steuerlich im nächsten Jahr berücksichtigt.

Oft übermitteln Organisationen die Spendenbescheinigung direkt an das Finanzamt. Falls nicht, gilt ab der Steuererklärung für 2017: Die Pflicht zur Einreichung von Spendenquittungen und Belegen entfällt. Allerdings sollte man Spenenbescheinigungen aufbewahren -falls das Finanzamt Rückfragen. dpa

Quelle: General Anzeiger Bonn, 27.03.2019

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