8 Jahre der schulischen Ausbildung können laut dem Deutschen Rentenversicherten Bund in Berlin bei der Berechnung der Rentenansprüche beachtet werden.
Wer noch nicht älter als 45 Jahre ist, hat die Möglichkeit, Rentenbeiträge für seine Zeit an Schule, Fachhochschule oder Hochschule nachzuzahlen, um im Alter eine höhere Rente beziehen und sich notwendige Vorversicherungszeiten wirksam anrechnen zu lassen.
Zu beachten ist, dass regulär nur die Lehrjahre ab Erreichen des 17. Lebensjahres für die Zuzahlung infrage kommen und für die Zeit zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr nur freiwillige Beitrage gezahlt werden können.
Die Höhe der Beiträge kann zwischen den Grenzen 83,70€ und 1246,20€ gewählt werden. Um eine fundierte Einschätzung darüber zu erhalten, ob sich dieser Schritt lohnt, empfiehlt der General-Anzeiger, sich von dem entsprechenden Rentenversicherungsträger beraten zu lassen.
Quelle:
General-Anzeiger Bonn (09.01.2019)