Eine Pflege zu Hause ist möglich – in allen Pflegegraden. Sie verlangt aber ein hohes Maß an Organisation. Mit einem individuellen Pflegemix lässt sich die Versorgung auf mehreren Schultern verteilen. Die Pflegekasse unterstützt viele Kombinationen finanziell.
Organisation: Die meisten Menschen wollen trotz Pflegebedürftigkeit zuhause wohnen bleiben. Dass dies oft nicht gelingt, liegt meist an mangelnder Vorbereitung. „Frühzeitig ein Netz knüpfen, lautet unser Appell“, sagt Felizitas Bellendorf, Pflegeexpertin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen: Ein soziales Netzwerk aufbauen, das kurzfristig abrufbar ist, wenn die Pflege nötig wird. Das kann Angehörige, Freunde, einen ambulanten Pflegedienst, einen Mahlzeitenservice, ehrenamtliche Besuchsdienste oder eine Haushaltshilfe einbinden.
Wohnraum anpassen: Nicht jede Wohnung eignet sich, um eine Pflege darin zu ermöglichen. Rund 90 Prozent der nötigen Wohnungsänderungen lassen sich mit technischen Hilfsmitteln bewältigen. Spezielle Wohnungsberatungsstellen, etwa von Kommunen oder Wohlfahrtsverbänden, beraten zur Umgestaltung. Auch diesen Rat sollte man frühzeitig einholen. Die Pflegekasse gewährt 4000 Euro Zuschuss pro Umbaumaßnahme ab Pflegegrad 1.
Pflegemix: Eine Pflege zuhause lässt sich kaum von einer Person alleine stemmen. Eine Entlastung für Angehörige kann eine Tagespflege sein: Der Pflegebedürftige wohnt zuhause, verbringt manche Tage pro Woche jedoch in einer Tagespflegeeinrichtung. Ebenso kann ein ambulanter Pflegedienst bei der Versorgung helfen. „Hier sollte man sich Kostenvoranschläge verschiedener Dienste einholen und sicherstellen, dass das benötigte Leistungsspektrum abgedeckt ist“, rät Bellendorf. Auch die Verhinderungspflege entlastet Angehörige: Bis zu sechs Wochen im Jahr finanziert die Pflegekasse eine Versorgung zuhause, auch stundenweisen, wenn die Pflegeperson verhindert ist.
Finanzierung: Die wichtigsten Zuschüsse der Pflegekasse für die Pflege zuhause ist das Pflegegeld, wenn Angehörige die Pflege leisten, und Pflegesachleistungen, wenn ein ambulanter Pflegedienst eingesetzt wird. Beide Leistungen können kombiniert werden. Das Pflegegeld beträgt je nach Pflegegrad zwischen 316 und 901 Euro im Monat, Pflegesachleistungen zwischen 689 und 1995 Euro im Monat. Für 2021 plant der Gesetzgeber eine Erhöhung der Leistungen um fünf Prozent. Zusätzlich stehen für eine Tagespflege (teilstationäre Pflege) zwischen 689 und 1995 Euro im Monat zur Verfügung, das Budget für Verhinderungspflege beträgt maximal 2418 Euro im Jahr.
Quelle: https://ga.de/news/wirtschaft/ueberregional/so-gelingt-die-pflege-zu-hause_aid-55948093#successLogin (abgerufen am 02.02.2021)