Gute Vorsorge muss schriftlich sein

Es können ein kleiner Moment der Unachtsamkeit, eine schwere Krankheit oder schlicht das voranschreitende Alter. Vom einen auf den anderen Moment kann man sich nicht mehr um seine eigenen finanziellen und medizinischen Angelegenheiten kümmern. Der beste Rat ist diesem Fall die Vorsorge, denn wer vorgesorgt hat, kann selbst entscheiden, wer wann und was  für Sie regeln darf, wenn Sie es nicht mehr können.

Privatbüro Plus rät: Aller guten Dinge sind drei

Vorab sollte man sich eines klar machen: Egal wie gut das Verhältnis zu der eigenen Familie, dem Partner oder dem Umfeld ist, in Deutschland darf niemand für eine erwachsene Person Entscheidungen treffen, wenn sie nicht vorher dazu bestimmt worden oder qua Gerichtes in diese Position eingesetzt worden ist. Möchten Sie also, dass Ihr Partner, Ihre Kinder und Enkel oder sonstige Verwandten für Sie im Fall der Fälle Entscheidungen treffen dürfen, müssen Sie diesen Wunsch schriftlich festhalten.

Hierfür kennt das deutsche Recht drei Institute, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.

Patientenverfügung

Die Patientenverfügung regelt den medizinischen Willen. Welche Behandlung soll in welchen Situationen gemacht oder unterlassen werden? Auf diese Frage hat jeder Mensch eine ganz individuelle Antwort. Doch kann diese Antwort nicht mehr geäußert werden, findet sie auch keine Berücksichtigung, solange niemand mit Ihrer Patientenverfügung Ihren Willen durchsetzt. Eine Patientenverfügung kann durchaus umfangreich sein und viele Sachverhalte abbilden. Wir raten daher von vorgedruckten Lösungen aus dem Internet ab, die mitunter widersprüchlich oder nicht durchsetzbar sind.

Gerne beraten wir Sie hierzu individuell.

Wichtig ist es aber immer, dass die Patientenverfügung datiert und handschriftlich unterschrieben ist.

Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht regelt alle Lebensbereiche, die nicht von der Patientenverfügung abgedeckt sind. Finanzielle und rechtliche Fragen stehen hier im Vordergrund und damit die Abwicklung all jener Geschäfte, die Ihren bisherigen Alltag bestimmt haben, Bankkonten, Mieten, Versicherungen und Rechnungen. Um all das muss sich jemand kümmern und das im besten Fall in Ihrem Interesse.

In der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine oder mehrere Personen, die entweder umfänglich oder in Teilgebieten Ihre Verwaltung übernehmen, sobald Sie es nicht mehr können und dabei Ihren Auflagen unterliegen. Bestimmen Sie diese Personen nicht, bestimmt das zuständige Amtsgericht eine mitunter fremde Person. Im letzteren Fall kann man häufig weniger von Verwaltung, als vielmehr von Abwicklung sprechen.

Beachten Sie aber: Um auch Bankgeschäfte abzudecken verlangen Banken häufig eine eigene Bankvollmacht oder zumindest eine notariell beurkundete Vorsorgevollmacht.

Betreuungsverfügung

Im Grunde handelt es sich auch hier um eine Vorsorgevollmacht, mit dem Unterschied, dass ein Gericht den von Ihnen bestimmten Betreuer kontrolliert und sich Berichte über Ausgaben und Einnahmen vorlegen lässt, damit Ihr Vermögen geschützt bleibt. Empfehlenswert ist diese Form gerade bei großen Vermögens- und Immobilienbeständen.

Zusammenfassung

Wir empfehlen Ihnen, auf jeden Fall eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zu haben. Eine Betreuungsverfügung ist optional aber im Einzelfall genauso empfehlenswert.

Bei Privatbüro Plus beraten wir Sie zu allen Fragen zu diesem Thema und legen gemeinsam mit Ihnen eine Notfallmappe an, die im Zweifel für Ihre Angehörigen leicht zu finden und zu verstehen ist. Das macht die Arbeit leichter und schneller. Aber auch hier gilt es viel zu beachten.

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