Mehr Leistungsspielraum in der Onkologie: Demnächst dürfen auch niedergelassene Nuklearmediziner und Radiologen bei fortgeschrittenen Kopf-Hals-Tumoren mittels PET/CT zu Lasten der gesetzlichen Kassen diagnostizieren. Darüber hinaus können Vertragsärzte künftig als neue Leistung der häuslichen Krankenpflege Symptomkontrollen bei Palliativpatienten verordnen. Beide jetzt gefassten Beschlüsse des GBA müssen allerdings noch vom Bundesgesundheitsministerium abgesegnet werden. Dafür hat das Ministerium zwei Monate Zeit. Für die PET/CT bei Kopf-Hals-Tumoren muss anschließend noch eine entsprechende Vergütungsziffer in den EBM aufgenommen werden. Das geschieht im Regelfall nicht vor Ablauf eines weiteren halben Jahres.
Die Symptomkontrolle bei Palliativpatienten, erläutert die KBV, „ist für die Behandlung schwerstkranker und sterbender Patienten in jedem Alter verordnungsfähig“. Zur Verordnung befugt sei jeder Vertragsarzt, eine besondere Qualifikation sei nicht erforderlich, heißt es weiter. Die Verordnung erfolge auf dem für häusliche Krankenpflege einschlägigen Formular 12, wobei die Symptomkontrolle bei Palliativpatienten künftig durch die neue Leistungsziffer 24a angegeben wird.
Zudem hat der GBA aktuell eine Änderung der Richtlinie zur häuslichen Krankenpflege beschlossen, mit der er die Leistungsbeschreibung „Medikamentenabgabe“ konkretisiert. Danach fällt darunter nicht nur die Medikamentengabe, sondern auch das „Richten von ärztlich verordneten Medikamenten für bestimmte Zeiträume“. Beispielsweise also die Vorbereitung eines Wochenbedarfs in Medikamentenschalen. Das „Richten“ heißt es in dem gleichfalls noch vom Ministerium zu genehmigenden GBA-Beschluss, umfasse „auch die Kontrolle, ob die Medikamente regelmäßig eingenommen wurden“.
Quelle: ÄrzteZeitung online, 27.03.2017