Eine Haftpflichtversicherung ist Pflicht

Etwa 18% der deutschen Haushalte haben keine Privathaftpflichtversicherung. Doch gerade auf sie sollte man keineswegs verzichten.

Im Wort Privathaftpflichtversicherung stecken die Werte „Haft“ von Haftung und „Pflicht“. Es geht also um die eigene Pflicht für schädigendes Verhalten zu haften. Denn zunächst haftet man für jeden angerichteten Schaden, ob vorsätzlich oder fahrlässig und muss die entstandene Werteinbuße ersetzen. Das kann der Kratzer an den Möbeln beim Umzug, die umgestoßene Vase bei den Nachbarn oder die Verletzung bei einem Autounfall sein. Und gerade beim letzten Fall wird schon deutlich: das kann teuer werden. Personenschäden reichen schnell in siebenstellige Beträge hinein und können ohne passende Versicherung den finanziellen Ruin begründen.

Darum sollte man sich um eine Privathaftpflichtversicherung bemühen, die im Schadensfall einspringt und den Geschädigten finanziell befriedigt. Die Deckungssummen liegen meist zwischen 5 und 10 Millionen Euro bei Beiträgen von meist nur um die 60 Euro pro Jahr.

Unser Tipp: Die Stiftung Warentest untersucht regelmäßig Angebote von Versicherungen und vergleicht die Angebote auf dem Markt. Ihr Ranking kann ein guter Indikator für die eigene Wahl sein.

Grundlegend sollte darauf geachtet werden, in welcher Lebenssituation man sich befindet: Als Single kann man sich alleine absichern, als Familie sollten auch der Ehegatte und die Kinder (auch nach Erreichen der Volljährigkeit und vor Abschluss der ersten Berufsausbildung) mitversichert sein und auch als (verheiratetes) Paar kann man einen gemeinsamen Tarif andenken.

In jedem Fall sollte man an den Umstand denken, dass sich die Mitversicherten (hoffentlich unabsichtlich) gegenseitig schädigen. Nur wenn „Haftungsansprüche untereinander“ im Vertrag abgedeckt sind, ist man auch vor dieser Art Forderung gefreit.

Weiterhin sollte eine „Forderungsausfalldeckung“ enthalten sein, die für den Fall einspringt, dass Sie als Versicherter geschädigt werden, aber Ihr Schädiger seinerseits weder eine Versicherung hat, noch zahlungsfähig ist.


Auch wenn die private Haftpflicht nun wie ein „Rundum-Sorglos-Paket“ klingen mag, sollten Sie beachten, dass die Versicherungen meist ab dem ersten Schadensfall zur Kündigung berechtigt sind. Und bei Abschluss einer neuen Versicherung müssen Sie angeben, ob Ihnen gekündigt wurde oder ob Sie selbst gekündigt haben. Der erste Fall erschwert meist das Finden eines Nachversicherers. Wenn möglich, meiden Sie es am besten, jeden Kleinstschaden zu melden, sondern beschränken Sie sich auf größere Schadenssummen.

Wenn Sie noch Fragen zu diesem Thema oder zu Ihrer privaten Vorsorge haben, melden Sie sich gerne unverbindlich bei uns, wir vermitteln Ihnen auch gerne Versicherungsexperten aus unserem Netzwerk.

Tel.: 0228.24 33 17 77
E-Mail: info@privatbuero-plus.de

Herzogsfreudenweg 1
53125 Bonn-Röttgen
Tel 0228.24 33 17 77
Fax 0228.24 94 852