Der Eigenanteil, den Patienten in einem Pflegeheim seit Jahresbeginn für die Pflegekosten zahlen müssen, variiert von Bundesland zu Bundesland sehr stark. Während Heimbewohner in Thüringen dafür mit durchschnittlich 225 Euro am wenigsten zahlen müssen, liegt das Saarland mit im Schnitt 869 Euro an der Spitze.
Das geht aus einer aktuellen Antwort des Bundesgesundheitsministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor. Im Bundesschnitt betragen die Kosten demnach 581 Euro pro Person. Unter dem Durchschnitt beim Eigenanteil an den Pflegekosten liegen auch
Schleswig-Holstein (289 Euro),
Mecklenburg-Vorpommern (295 Euro),
Sachsen-Anhalt (303 Euro),
Sachsen (312 Euro),
Niedersachsen (346 Euro),
Bremen (473 Euro) und
Brandenburg (479 Euro).
Überdurchschnittlich hoch sind die Eigenteile außer im Saarland in
Berlin (856 Euro),
Baden-Württemberg (768 Euro),
Nordrhein-Westfalen (758 Euro),
Bayern (725 Euro),
Rheinland-Pfalz (663 Euro),
Hamburg (600 Euro) und
Hessen (587 Euro).
Beim Eigenanteil wird nicht mehr nach Pflegestufe unterschieden
Seit Januar ist das neue Pflegesystem in Kraft. Das bedeutet: In jeder vollstationären Pflegeeinrichtung gilt ein einrichtungseinheitlicher pflegebedingter Eigenanteil. Es gibt also innerhalb ein und derselben Einrichtung keinen Unterschied mehr bei den Eigenanteilen der Bewohner für die Pflegekosten der Pflegegrade 2 bis 5. Hinzu kommen allerdings noch folgende Kosten, die zum Teil erheblich variieren können:
Kosten für Unterkunft und Verpflegung,
Investitionskosten,
eine Ausbildungsumlage und
Kosten für Zusatzleistungen.
Größter Brocken bei den Kosten ist das Personal. Gerade hier gibt es von Kommune zu Kommune große Unterschiede. Auf dem Dorf ist eine Pflegefachkraft meist günstiger als in Großstädten wie München oder Berlin.
Kassen, Anbieter und Kommunen legen die Kosten fest
Über die Höhe der Pflegekosten und den Eigenanteil daran verhandeln die Pflegekassen mit jedem einzelnen Anbieter im jeweiligen Bundesland. Mit am Tisch sitzt außerdem die Kommune. Der von ihnen festgelegte Eigenanteil gilt für alle Pflegegrade. Das heißt, er erhöht sich nicht, wenn ein Patient höher eingruppiert wird. Damit reagierte der Gesetzgeber darauf, dass vor dieser Neuregelung bis Ende vergangenen Jahres viele Patienten sich nicht höher eingruppieren lassen wollten, obwohl es von der Pflegebedürftigkeit her nötig gewesen wäre. Sie taten dies nicht, weil sie einen höheren Eigenanteil zu fürchten hatten.
Zeitlicher Aufwand ist für die Kostenberechnung nicht mehr so wichtig
Am 1. Januar trat die zweite Stufe des Pflegestärkungsgesetzes II in Kraft. Seither wird Pflegebedürftigen mit geistigen Einschränkungen wie Demenz der gleiche Zugang zu Leistungen gewährt wie Menschen mit körperlichen Behinderungen. Pflegebedürftigkeit wird nicht mehr so sehr nach dem zeitlichen Aufwand bewertet, sondern vielmehr nach der Selbstständigkeit oder Nichtselbstständigkeit der Betroffenen. Die bisherigen drei Pflegestufen wurden übergeleitet in fünf Pflegegrade, die eine exaktere Einschätzung der Bedürftigkeit ermöglichen sollen.
Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken, Sabine Zimmermann, kritisierte die sehr unterschiedlich hohen Kosten. „Gute Pflege muss unabhängig vom Geldbeutel und Wohnort für Jede und Jeden möglich sein“, sagte sie der „Nordwest-Zeitung“. Die Kosten dürften die Betroffenen „nicht in die ambulante Billigpflege treiben“. Die Pflege müsse endlich als Vollversicherung ausgestaltet werden, in der die Pflegeversicherung alle pflegebedingten Kosten übernehme.
Quelle: Focus online, 10.08.2017