Drohende Altersarmut – Bezahlbare Seniorenwohnungen werden Mangelware

Für viele künftige Senioren wird es eng: Weniger Rente, weiter steigende Mieten, kein Geld für altersgerechte Umbauten. Experten sehen eine neue soziale Frage in Deutschland: die „graue Wohnungsnot“.

Eine altersgerechte und bezahlbare Wohnung finden – das könnte bald für Millionen Rentner zum Problem werden: Darin sind sich Wirtschaftsforscher, Sozialexperten und die Bauwirtschaft einig. Denn die geburtenstarken Jahrgänge gehen demnächst in Rente.

„Eine ganze Generation mit deutlich niedrigeren Renten trifft dann auf steigende Wohnkosten“, sagte Matthias Günther vom Pestel-Institut in Hannover. „Deutschland steuert sehenden Auges auf die „Graue Wohnungsnot“ zu“.

Mehr Senioren, weniger Rente und Wohnraum

„Nur fünf Prozent aller Älteren leben in altersgerechten Wohnungen“, sagte Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbandes VdK, der Deutschen Presse-Agentur. Schon heute sei es für viele Rentner schwer, steigende Mieten zu zahlen. „Schon jetzt ist die Hälfte der 592.000 Wohngeldbezieher älter als 65.“

Die Zahl der Senioren wird aber von heute knapp 18 Millionen bis zum Jahr 2040 auf etwa 24 Millionen steigen – und diese werden von deutlich weniger Rente leben müssen, wie das Pestel-Institut in seiner Studie vorrechnet. Der Anteil der Senioren, die ergänzende Grundsicherung zum Lebensunterhalt brauchen, dürfte von heute 3 Prozent auf über 25 Prozent steigen. Kurz: Jedem vierten Rentner droht Altersarmut.

Enge in den Städten

Ein Senior wohnt heute im Durchschnitt auf 59 Quadratmetern, ein durschnittlicher Bundesbürger auf 46 Quadratmetern. Dabei geht es in den Städten eng zu: Jeder neunte Einwohner dort lebe in einer überbelegten Wohnung, teilte das Statistische Bundesamt mit. Überbelegt heißt zum Beispiel, dass sich drei Kinder ein Kinderzimmer teilen oder Eltern das Wohnzimmer auch als Schlafzimmer nutzen.

Viele Senioren aber bleiben weiter in der vertrauten Wohnung, auch wenn die Kinder ausgezogen sind und der Partner verstorben ist. Gerade in Groß- und Universitätsstädten aber seien sie es, die „am stärksten unter Mietsteigerungen ächzen“, sagte Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. Eine einfache Lösung scheint also der Umzug in eine kleinere Wohnung zu sein.

Nur, wohin umziehen? Oft scheitert das an den Mietkosten. „In der Regel finden sie keine kleinere Wohnung für eine niedrigere Miete“, sagte Günther. „Und wer sich seine bisherige Mietwohnung nicht mehr leisten kann, wird gerade in den teuren Städten häufig gezwungen sein, nicht nur die Wohnung zu wechseln, sondern mit der Wohnung auch den Wohnort.“

Umzug in die kleinere Wohnung

Mit einzelnen Projekten und Hilfen versuchten kommunale, private und genossenschaftliche Wohnungsträger, Rentnern einen Umzug im Ort schmackhaft zu machen – in Elbgemeinden, in Berlin, in Nordrhein-Westfalen. Wichtig sei, dass die kleinere Wohnung tatsächlich günstiger ist, sagte Ropertz. Aber „das Echo ist sehr zögerlich“. Denn alte Menschen „hängen oft an der Wohnung, in der sie Jahrzehnte gelebt haben, an der Umgebung, wo sie verankert sind“.

Eine andere Lösung sehen die Wirtschaftsforscher vom Pestel-Institut in Wohngemeinschaften, um sich die Kosten zu teilen. Auch für Ropertz eine Möglichkeit: „Aber viele scheuen sich, fremde Menschen in der Wohnung aufzunehmen.“

Altersgerechte Um- und Neubauten

Nicht nur die Miete, sondern auch ein altersgerechter Umbau der Wohnung wird für eine wachsende Zahl von Rentnern kaum bezahlbar sein. Zahlt der Vermieter, kann er die Kosten als Modernisierung auf die Miete umlegen. Ein Aufzug im Haus kann da teuer werden.

Im Schnitt 16.000 Euro kostet es, eine Wohnung barrierearm umzubauen, heißt es in der Pestel-Studie. Wenn die Senioren dann weniger unfallgefährdet wohnen und länger zuhause leben können, mache sich das aber rasch auch für die Gesellschaft bezahlt: Ein Platz im Pflegeheim koste pro Jahr 8500 Euro mehr als eine ambulante Pflege.

Bundesweit müssten bis 2030 drei Millionen Wohnungen zusätzlich altersgerecht neu oder umgebaut werden, sagte Günther. Das koste 50 Milliarden Euro. Mit staatlichen Zuschüssen von 6 Milliarden Euro ließe sich das stemmen.

Vdk, Mieterbund und Bauwirtschaft stoßen hier ins gleiche Horn. „Mehr öffentliche Förderung für altersgerechte Wohnungen ist alternativlos“, sagte Ropertz. „Das ist auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.“ Aber die Politik sei zögerlich.

Der Bundesverband Deutscher Baustoff-Fachhandel, der die Studie in Auftrag gab und sie mit Günther auf der BAU-Messe in München vorstellte, hofft auf Aufträge. VdK-Präsidentin Bentele fordert von der Bundesregierung, die Fördermittel für sozialen Wohnungsbau drastisch zu erhöhen und „mit Auflagen zum Um- und Neubau von barrierefreiem und bezahlbarem Wohnraum“ zu verbinden.

Quelle (Text): General Anzeiger online, 15.01.2019

Verbrauchertipp – Wie Sie Ihre wichtigsten Dokumente sichern

Feuer, Hochwasser, Umzug, Diebstahl – es gibt viele Gründe, warum Dokumente wie Urkunden, Verträge oder Zeugnisse verloren gehen. Wir sagen, was zu beachten ist.

Versicherungsschein: Ein Verlust ist dem Versicherer umgehend zu melden. „Der Kunde kann eine Abschrift des Dokuments erhalten“, sagt Thorsten Rudnik, Berater für Versicherungen für die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Problematisch ist es bei Versicherungen, in die Sparverträge integriert sind. Mit krimineller Energie könnte jemand die Unterschrift fälschen und den Rückkaufwert der Police geltend machen.

Zeugnis, Urkunde, Fahrzeugpapiere: Ein Abschlusszeugnis ist bei der ehemaligen Schule erhältlich, die es bis zu 50 Jahre lang aufheben muss. Ein verlorenes Arbeitszeugnis kann der ehemalige Arbeitgeber erneut ausstellen, so lange die Personalunterlagen vorhanden sind. Eine Geburtsurkunde erhält man beim Standesamt des Geburtsortes. Ein Verlust von Fahrzeugpapieren ist der Kfz-Zulassungsstelle zu melden. Insgesamt fallen über 100 Euro an Gebühren für neue Papiere an.

Steuerunterlagen: „Geht ein Steuerbescheid verloren, ist das zunächst unproblematisch, eine Meldepflicht gibt es nicht. Man kann die Bescheide beim Finanzamt wieder anfordern“, sagt Christian Rech vom Deutschen Steuerberaterverband. Verliert ein Selbstständiger sämtliche Steuerunterlagen, kann das dazu führen, dass das Finanzamt die Gewinne schätzt, und das wird eher teuer. „Zudem kann das als Versuch einer Steuerhinterziehung gewertet werden“, sagt Rech. Betroffene sollten versuchen, bei Banken oder Lieferanten die Belege neu zu beschaffen. Sind die Steuerunterlagen unverschuldet verloren gegangen, etwa wegen eines Feuers, werde sich in den meisten Fällen eine Einigung mit der Finanzbehörde finden lassen, meint Rech.

Zentrale Registrierung: Eine sichere Verwahrung zahlt sich aus. Eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht kann man gegen eine geringe Gebühr etwa beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen. Ein Testament ist am sichersten beim Amts- oder Nachlassgericht verwahrt. Das kostet pauschal 75 Euro. Zusätzlich wird es im Zen-tralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer erfasst, für 15 oder 18 Euro.

Bankschließfach: Urkunden oder Verträge lassen sich in einer feuerfesten Dokumentenkassette aufbewahren oder auch in einem Bankschließfach. Schließfächer kosten je nach Größe und je nach Bank eine Jahresgebühr ab etwa 30 Euro.

Quelle (Text): General-Anzeiger online, 14.01.2019

Zuhause bis ins hohe Alter

Nur nicht ins Heim! Die meisten Menschen möchten, auch wenn sie älter, krank und gebrechlich werden, in ihrer gewohnten Umgebung bleiben. Auf die Angehörigen kommt damit eine große Last und Verantwortung zu. Aber es gibt Möglichkeiten, sich Unterstützung zu beschaffen.

Für ältere Menschen, die ausreichend Platz haben, ist die 24-Stunden-Betreuungskraft aus Osteuropa, meist aus Polen, eine gute Lösung. Sie lebt mit der zu betreuenden Person in Wohngemeinschaft, führt den Haushalt und unterstützt bei der Pflege. Im allseitigen Interesse ist es wichtig, eine gute Vermittlungsagentur zu finden, die Legalität garantiert. Das heißt, dass die Betreuungskraft rechtmäßig entsandt ist (A1-Bescheinigung) und dass Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer bezahlt werden. Damit der alte Mensch und die Betreuerin gut zueinander passen, ist es wichtig, dass schon im Vorfeld Informationen ausgetauscht werden. Top ist eine erfahrene Betreuerin mit guten Deutschkenntnissen und positiven Bewertungen.

Benötigt die betreute Person mehr Pflege als die Begleitung beim Aufstehen, bei der Körperpflege und beim Essen, muss zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst in Anspruch genommen werden, der meist morgens und abends ins Haus kommt und bei der Körperpflege, bei Ernährung, Mobilisation und Lagerung unterstützt. Als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung übernimmt der Pflegedienst auch häusliche Krankenpflege, verabreicht Medikamente, wechselt Verbände, setzt Injektionen. Ein seriöser Pflegedienst informiert im Vorfeld – und bei jeder Veränderung – über die jeweiligen Kosten (Kostenvoranschlag). Diese richten sich nach dem individuellen Bedarf des Pflegebedürftigen. Ambulante Pflegedienste bieten die Beratung kostenlos an und helfen in der Regel auch, die notwendigen Anträge bei der Pflegeversicherung bzw. der Krankenkasse zu stellen.

Ein wichtiges Qualitätsmerkmal eines Pflegedienstes ist die Verlässlichkeit. Über Änderungen oder Verspätungen wird man rechtzeitig informiert, und man kann den Dienst rund um die Uhr erreichen – auch an Wochenenden und Feiertagen. Die meisten Pflegebedürftigen sind dankbar, wenn sie sich nicht an zu viele Betreuerinnen gewöhnen müssen. Und ganz wichtig: Die Chemie zwischen Pflegebedürftigem, Angehörigen und Pflegenden muss stimmen, damit die Pflege bestmöglich gelingt.

Quelle: General-Anzeiger online, 27.10.2018

Studie zum Thema Alter – Hochbetagt und hochzufrieden

Es ist die Altersgruppe, die in Deutschland am stärksten wächst. Dennoch gibt es bisher keine repräsentative Studie, die sich mit ihr genauer befasst. Die Rede ist von den Hochaltrigen, jenen Menschen also, die älter als 80 Jahre sind.

Erstmals liegt nun eine NRW-weite Untersuchung vor – und über einige der Ergebnisse sind selbst die Wissenschaftlerinnen überrascht. Zum Beispiel, dass 86 Prozent der Hochbetagten mit ihrem Leben weitgehend zufrieden sind. „Es ist verblüffend, dass die allgemeine Lebenszufriedenheit so hoch ist“, sagt die Gerontologin Susanne Zank von der Universität Köln. Eine Erklärung dafür könnte sein, dass es sich um die Generation handelt, die noch den Krieg erlebt hat – und die ihre aktuelle Situation mit jener Zeit vergleicht. Sogar über 90 Prozent sind mit ihrer eigenen Vergangenheit im Reinen und ziehen eine positive Lebensbilanz.

Obwohl in Deutschland im Jahr 2050 jeder Achte über 80 Jahre alt sein wird, ist der Forschungsbedarf noch groß. Die Studie der Universität Köln, die vom NRW-Kulturministerium mit 1,5 Millionen Euro unterstützt wurde, schließt hier nur eine erste Lücke. Und wirft zugleich neue Fragen auf.

Etwa die, wie es zusammenpasst, dass trotz verbreiteter Zufriedenheit zugleich jeder Vierte der über 80-Jährigen unter depressiven Symptomen leidet. Das ist dann der Fall, wenn zwei der vier Symptome „Motivationsverlust“, „Sorgen“, „gedrückte Stimmung“ oder „Verlust an Lebensfreude“ zutreffen. Damit sind übrigens ältere Menschen nach bisherigen Erkenntnissen nicht häufiger von Depressionen betroffen als andere Altersgruppen.

Die hohe allgemeine Zufriedenheit ist auch deshalb überraschend, weil zugleich ein Viertel der Befragten erklärt, in den vergangenen vier Wochen unter starken bis sehr starken Schmerzen gelitten zu haben. Auch das hatte Gerontologin Zank anders eingeschätzt: „Ich hatte gehofft, dass die Medizin besser in der Lage wäre, dem entgegenzuwirken.“ Insgesamt haben die Befragten durchschnittlich 3,6 Krankheiten, die ärztlich behandelt werden. Dennoch beschreiben 60 Prozent ihre Gesundheit als gut. Dass die Teilnehmer nur deshalb so positiv geantwortet haben, weil dies es als gesellschaftlich opportun gilt (soziale Erwünschtheit), schließt Zank aufgrund der Fragestrategie aus.

Doch nicht überall ist die Zufriedenheit gleich groß. So fühlen sich 20 Prozent derjenigen, die in einer Pflegeeinrichtung rund um die Uhr versorgt werden, meistens oder fast immer einsam. In der Gesamtgruppe der Hochaltrigen sind es nur sechs Prozent.

Auch kämpfen Frauen im hohen Alter öfter mit widrigen Lebensumständen als Männer. Sie wohnen häufiger zur Miete, werden seltener privat versorgt und sind häufiger armutsgefährdet. So müssen sie überdurchschnittlich häufig mit weniger als 1000 Euro Monatseinkommen auskommen, insgesamt ist dies jeder achte. Jeder dritte dieser Generation hat nicht mehr als 1500 Euro zur Verfügung. Das durchschnittliche Einkommen der über 80-Jährigen im Land liegt bei 1727 Euro.

Bei den über 90-Jährigen nimmt die Lebenszufriedenheit ebenfalls stark ab, auch weil sie häufiger auf Pflege angewiesen sind. Zwar leben insgesamt nur 11,4 Prozent der Über-80-Jährigen im Heim, aber auch hier sind deutlich mehr Frauen als Männer betroffen. „Weil Frauen eine längere Lebenserwartung haben und ältere Männer geheiratet haben, übernehmen sie meist deren Pflege“, sagt Christiane Woopen, Leiterin der Studie und geschäftsführende Direktorin des Cologne Center for Ethics, Rights, Economics and Social Sciences of Health (Ceres). Der Anteil der pflegenden Ehemänner nehme allerdings gegenwärtig zu, pflegende Söhne seien aber weiterhin sehr selten.

Im Durchschnitt haben die über 80-Jährigen in NRW sechs für sie wichtige Kontaktpersonen, vorrangig die Kinder, Enkel und Ehepartner. Bei den über 90-Jährigen ist diese Zahl deutlich niedriger.

Es gibt aber noch einen weiteren Faktor, der sich direkt auf die Lebenszufriedenheit auswirkt: „Die Studie zeigt sehr schön auf, dass Lebenszufriedenheit auch etwas mit Wertvorstellungen zu tun hat“, sagt Woopen. Diejenigen Befragten, und das sind immerhin 60 Prozent, die das Gefühl haben, dass ihre Wertvorstellungen immer schlechter zu denen der Gesellschaft passen, seien oft auch weniger zufrieden. Dieses Gefühl ist bei Frauen im Schnitt stärker ausgeprägt wie auch bei den über 90-Jährigen sowie bei weniger gebildeten Personen. So sagt fast jeder fünfte in dieser Altersgruppe, er komme mit der heutigen gesellschaftlichen Lebensweise immer schlechter zurecht.

Daraus folgen konkrete Wünsche an die Politik: Hochaltrige wollen, dass der Dialog zwischen den Generationen befördert wird, dass die Lebenswelten enger verzahnt werden, sie wollen mehr Wertschätzung –  und vor allem: Dass sie nicht als „die Hochaltrigen“ wahrgenommen werden, sondern genauso als Individuen wie jüngere Menschen auch.

NRW-Kultur- und Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen (parteilos) wollte sich auf konkrete Schlussfolgerungen noch nicht festlegen: „Die Ergebnisse können dabei helfen, die Rahmenbedingungen für ein erfülltes Leben bis ins hohe Alter zu verbessern.“ Weitere Forschungen mit Unterstützung des Landes seien in Auftrag.

Denn die vorliegende Studie kann auf die Frage, welche Umstände gutes oder weniger gutes Altern befördern, noch keine Antwort geben. Dazu bräuchte es Erhebungen über einen längeren Zeitraum hinweg an denselben Personen, sogenannte Längsschnittstudien. Und es gibt noch eine Frage, die die Wissenschaftlerinnen brennend interessiert: Ob auch die kommenden Generationen, die keinen Krieg mehr erlebt haben, im Alter so zufrieden sein werden wie die heutigen Hochbetagten.

Quelle: volksfreund.de, 21.09.2018

Senioren im Zoo – Flamingo Ingo ist der Älteste

Wer ist der Älteste? Im Berliner Zoo gab es darauf eine überraschende Antwort – die ist rosa. Auch andere Tierparks kennen das Phänomen: Tiere werden dort älter als in freier Wildbahn. Das hat seine Gründe.

Auf einem Gruppenbild ist er nicht leicht zu finden. Flamingos sind nun mal rosa. Ingo fällt da nicht weiter auf, er steht in einer Gruppe von etwa 20 Artgenossen im Berliner Zoo, die gerade mit der morgendlichen Gefiederpflege beschäftigt sind.

Vor ein paar Jahren musste der Zoo seine Geschichte umschreiben: Nicht das Gorillaweibchen Fatou, heute um die 60, sondern Ingo hält dort seitdem den Rekord. Er ist mit 71 Jahren das älteste Tier.

Das stellte sich heraus, als die Zoomitarbeiter sahen, was auf dem alten Ring stand, den Ingo als Jungtier bekam: „Kairo, 23.6.1948“. Das war nicht der Geburtstag, aber ein Beleg für das ungefähre Alter. „Wir waren alle baff“, sagt der Vogelkurator Tobias Rahde. In Berlin stakst Ingo seit 1955 herum.

Wegfliegen können die Vögel nicht, da die Flügel kupiert sind, so wie es früher üblich war. Die rosa Farbe kommt vom Futter, das die Flamingos fressen. Im Zoo bekommen sie Pellets mit Krebstieren, Fischmehl und Betacarotin. Den Farbeffekt kann man mit Paprika verstärken, wie Rahde erzählt. Das funktioniert aber nur mit Rot. Blau färben kann man die Tiere nicht.

Bei den von Tierschützern häufig kritisierten Zoos ist es ein bisschen wie in der menschlichen Gesellschaft: Es gibt einen Trend zum Alter. Der Verband der Zoologischen Gärten verwies kürzlich auf eine Studie zu 50 Säugetierarten: Bei 84 Prozent davon lebten Zootiere länger als ihre wilde Verwandtschaft.

In der freien Wildbahn wären viele Tiere schon gefressen worden, von Rivalen verdrängt, verhungert oder an Krankheiten gestorben. „Hier im Zoo kriegen sie die Rundumversorgung“, sagt Rahde. Zufällig liegt Ingos Gehege nahe den anderen beiden Senioren des Zoos.

Der Gorilla Fatou, Berlinerin seit 1959, schläft gerade. Der Legende nach kam sie mit einem Matrosen aus Afrika auf einem Schiff nach Frankreich. Dort wurde sie angeblich in einem Gasthaus als Zeche der Wirtin übergeben. Fatou gilt zusammen mit der gleichaltrigen Trudy aus einem Zoo im US-Bundesstaat Arkansas als der älteste Zoo-Gorilla der Welt. Ein paar Schritte weiter stapft die Asiatische Elefantenkuh Tanja (54) durchs Gehege. Markenzeichen: ein besonders faltiger Hals.

Rekordhalter in Deutschland dürften zwei Aldabra-Riesenschildkröten im Tierpark Hellabrunn in München sein: Sam und Eunjoe, die jeweils 157 Jahre alt sind. Bei Hagenbeck in Hamburg gibt es die ebenfalls sehr betagte Seychellen-Riesenschildkröte Otto (116). Gerade wurde der 1963 geborene Fritz, Europas ältestes Zoo-Gorillamännchen, eingeschläfert – wegen Altersschwäche, so der Nürnberger Tiergarten, der von einer echten „Tierpersönlichkeit“ sprach.

Tiere nehmen allgemein auf alte Artgenossen nicht so viel Rücksicht wie Menschen. Die zoologische Leiterin von Hellabrunn, Beatrix Köhler, verweist dabei auf Hornträger wie beispielsweise Mhorrgazellen. Tiere, die Schwäche zeigen, die ganze Gruppe schwächen können, werden demnach „entsorgt“, da es biologisch keinen Sinn ergeben würde, sich mit dem schwachen Tier zu „belasten“. „Das wäre auch in Zoos der Fall, da die Tiere ja nicht unbedingt wissen, dass sie im Zoo keinen Gefahren ausgesetzt sind – es ist einfach ein Instinkt.“

Daher bekommen ältere Tiere häufig ein kräftigeres Futter und separate Futterplätze und Extrarationen. „So kann sichergestellt werden, dass auch ältere Tiere genügend Futter bekommen.“ Außerdem passen die Tierpfleger auf ältere Schützlinge besonders auf.

Ingo, der als einziger der Flamingos einen Namen bekam, hat in seinem Vogelleben Glück gehabt: 2017 hat er den Sturm „Xavier“ überstanden, bei dem 18 Flamingos von herabfallenden Ästen getötet wurden. Die Vögel wollten sich nicht in ihre Stallungen bewegen lassen. Normalerweise braucht es dafür mehrere Tage Vorlauf, auch weil die Tiere sehr sensibel sind.

Ingo könnte auch noch einige Jahre leben, schätzt der Biologe Rahde. Der Vogel hatte lange Zeit eine Partnerin und hatte wohl auch schon Nachwuchs. Wer das Weibchen ist: schwer zu sagen angesichts der unübersichtlichen Vogelgruppe. „Sie ähneln sich doch schon sehr.“ (dpa)

Quelle: General-Anzeiger online, 31.08.2018

Pflege Angehöriger – Kann man sich freistellen lassen?

Eine Pflegebedürftigkeit kann unerwartet eintreten – etwa wenn eine Person plötzlich stürzt. In einer solchen Situation brauchen Angehörige meist spontan frei, um die weiteren Schritte zu organisieren.

Aber dürfen Arbeitnehmer sich für die Pflege eines Angehörigen einfach freistellen lassen?

„Ja, das ist möglich“, sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. „Wenn es erforderlich ist, weil eine akute Pflegesituation besteht, können Angehörige bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernbleiben“.

In dieser Zeit können sie etwa eine erforderliche stationäre oder ambulante Pflege organisieren oder die Pflege selbst durchführen. In der Regel erhalten sie dann – vergleichbar mit einem unbezahlten Urlaub – in dieser Zeit kein Gehalt. Der Chef kann als Nachweis eine ärztliche Bescheinigung verlangen, die die Pflegebedürftigkeit beweist.

Manchmal entscheiden Arbeitnehmer aber auch, dass sie sich um einen pflegebedürftigen Angehörigen langfristiger kümmern wollen. „Pflegen Sie den Angehörigen zu Hause, haben Sie einen Anspruch auf vollständige Freistellung bis zu sechs Monate“, sagt Meyer. Dies müssen sie mindestens zehn Tage vorher dem Chef schriftlich ankündigen. Der Chef muss der Freistellung zustimmen, wenn er mehr als 15 Beschäftigte hat.

„Der Arbeitgeber zahlt in dieser Zeit in der Regel kein Gehalt, aber die Pflegeversicherung des Arbeitnehmers oder die private Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen tragen die Beiträge zu der fortbestehenden Sozialversicherung.“ Vorsicht: Befristete Verträge verlängern sich nicht um die in Anspruch genommene Pflegezeit.

Will jemand einen Angehörigen häuslich pflegen und gleichzeitig in Teilzeit arbeiten, gilt etwas anderes: „Es besteht zwar grundsätzlich ein Anspruch auf eine teilweise Freistellung, den der Arbeitgeber aber bei dringenden betrieblichen Gründen ablehnen kann.“

Arbeitnehmer müssen mit ihrem Chef also eine Vereinbarung treffen. Weigert sich der Chef, muss der Arbeitnehmer auf teilweise Freistellung klagen. Hat der Arbeitgeber mehr als 25 Beschäftigte, dann ist nach dem Familienpflegezeitgesetz eine Reduzierung der Arbeitszeit für maximal 24 Monate möglich, wobei die wöchentliche Arbeitszeit mindestens 15 Stunden betragen muss.

Quelle: ntv.de, 09.07.2018

BGH schafft Klarheit – Digitale Inhalte fallen an die Erben

Erben haben es künftig deutlich einfacher, die Kommunikation von Verstorbenen im Internet einzusehen. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von Donnerstag stellt nach jahrelanger Unsicherheit klar, dass auch persönliche Inhalte im Netz wie ein Facebook-Konto grundsätzlich an die Erben fallen.

Es gebe keinen Grund, digitale Inhalte anders zu behandeln als Briefe oder Tagebücher, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann bei der Verkündung in Karlsruhe. (Az. III ZR 183/17)

Erstritten hat das Urteil eine Mutter, deren Tochter Ende 2012 in Berlin vor eine U-Bahn gestürzt war. Die Eltern leben bis heute in der Ungewissheit, ob es ein Suizid war oder ein Unglück. Sie hoffen, dass sich in den privaten Chat-Nachrichten auf der Facebook-Seite des Mädchens Hinweise finden. Der US-Konzern hält die Inhalte unter Verschluss – zu Unrecht, wie jetzt in letzter Instanz feststeht.

Facebook hatte das Konto nach dem Tod der 15-Jährigen im sogenannten Gedenkzustand eingefroren. Das passiert automatisch mit allen Profilen, solange der Nutzer nicht eingestellt hat, dass seine Seite gelöscht werden soll. Die Eltern hatten darauf keinen Einfluss. Sie haben das Passwort, können sich damit aber nicht mehr anmelden.

Facebook lehnt die Freigabe der Konto-Inhalte seit Jahren ab und begründet seine Haltung mit dem Schutz des persönlichen Austauschs über das Netzwerk. Die Freunde des Mädchens hätten darauf vertraut, dass private Nachrichten auf Facebook auch privat blieben.

Das lassen die BGH-Richter nicht gelten. Der Absender einer Nachricht könne zwar darauf vertrauen, dass diese an ein bestimmtes Nutzerkonto gehe, nicht aber an eine bestimmte Person, sagte Herrmann. Der Senat lehnt es auch ab, die Inhalte der Seite danach zu differenzieren, wie persönlich sie sind. Das sei im Erbrecht generell nicht üblich. Der Nutzungsvertrag mit Facebook gehe beim Tod an die Erben über.

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßte das Urteil. „Jetzt gibt es Rechtssicherheit für die Erben auch in der digitalen Welt“, sagte Präsident Ulrich Schellenberg laut Mitteilung.

Die Schwierigkeiten kamen daher, dass digitale Inhalte wie E-Mails, Chat-Protokolle oder Fotos sich in den seltensten Fällen auf einem Datenträger zu Hause bei dem Verstorbenen befinden – so wie eine Schachtel Briefe oder ein Tagebuch. Die meisten Daten liegen heute auf Servern oder Rechnern im Internet („Cloud“). Damit hat es der Anbieter in der Hand, was er an die Erben herausgibt und was nicht. Eine eindeutige gesetzliche Regelung, wie sie der Anwaltverein schon vor Jahren gefordert hatte, gibt es bis heute nicht.

Aus Sicht des DAV macht das höchstrichterliche Urteil eine solche Klarstellung nun entbehrlich. Sinnvoll sei aber eine EU-Regelung.

Ob es möglicherweise digitale Inhalte gibt, auf die sich die Entscheidung nicht übertragen lässt, war zunächst unklar. Die Anwältin und Erbrechts-Spezialistin Stephanie Herzog sagte im Sender Phoenix, sie gehe davon aus, dass für E-Mail-Konten oder Messenger-Dienste wie WhatsApp nichts Anderes gelte als für Facebook.

Für Menschen, die nicht möchten, dass die Erben sämtliche Internet-Konten einsehen können, bedeutet das Urteil, dass sie zu Lebzeiten regeln müssen, was einmal mit den Inhalten passieren soll.

Facebook äußerte sich zunächst nicht dazu, wie der Konzern reagieren will. „Wir werden das Urteil sorgfältig analysieren, um die Auswirkungen abschätzen zu könne“, teilte ein Sprecher mit.

Die Eltern des toten Mädchens ließen über ihren Anwalt mitteilen, sie hofften sehr, „dass das Unternehmen uns nun umgehend Zugang zu dem Account unserer Tochter gewährt und uns nicht weitere Wochen, Monate oder gar Jahre des quälenden Wartens zumutet“.

Zuletzt hatte das Berliner Kammergericht im Mai 2017 die Sperre des Facebook-Kontos unter Verweis auf das Fernmeldegeheimnis bestätigt. Dieses Urteil ist mit dem Karlsruher Richterspruch aufgehoben. (dpa)

Quelle: General-Anzeiger online, 12.07.2018

Steuertipp : So sparen Sie Erbschaftsteuer

Wer im Laufe seines Lebens Vermögen angespart hat, will das in der Regel möglichst ungeschmälert an seine Kinder weitergeben. Allerdings kann es im Erbfall zur Überschreitung des erbschaftsteuerlichen Freibetrags von 400.000 Euro pro Kind kommen. In der Konsequenz fällt für das Kind Erbschaftsteuer an. Noch schneller passiert das bei Erbschaften von Großeltern: Hier beträgt der Freibetrag pro Enkel nur 200.000 Euro. Vorausschauende Planung kann für Abhilfe sorgen.

Es kann sich anbieten, einen Teil des Vermögens bereits frühzeitig an Kinder oder Enkel zu übertragen, damit diese ihre persönlichen Freibeträge bei der Erbschaftsteuer mehrfach nutzen können. Ein weiterer erbschaftsteuerlicher Vorteil entsteht, wenn Eltern ihren Kindern nicht direkt Barvermögen schenken, sondern das Geld zuerst in eine Rentenversicherung einzahlen. Es empfiehlt sich dabei, das Kind als bezugsberechtigten Versicherungsnehmer einzusetzen, sobald der Anspruch aus der bereits laufenden Rentenversicherung fällig ist.

Der Dreh liegt beim Wert

Die Übertragung der Rentenversicherung ist eine Schenkung an das Kind, für die Schenkungsteuer fällig werden kann. Der Vorteil ist, dass für die Schenkungsteuer statt des eingezahlten Geldbetrags nur der erbschaftsteuerliche Wert der Rentenversicherung zum Ansatz kommt. Der Kapitalwert der jährlichen Rentenleistungen liegt deutlich unter dem Geldbetrag der Einmalzahlung, weil im Erbschaftsteuerrecht mit einem Zinssatz von immerhin 5,5 Prozent gerechnet wird.

Werden die Renten über eine bestimmte Laufzeit bezahlt, bestimmt sich ihr Kapitalwert nach dieser Laufzeit. Es kann damit auch ein Geldbetrag in die Rentenversicherung eingezahlt werden, der den Erbschaftsteuerfreibetrag übersteigt. Solange der Kapitalwert der Renten geringer ist als der Freibetrag, fällt keine Schenkungsteuer an.

Einen Wermutstropfen gibt es aber: Das Kind als neuer Versicherungsnehmer muss Einkommensteuer auf die Kapitalerträge aus der laufzeitabhängigen Rentenversicherung zahlen.

Quelle: Frankfurter Allgemeine online, 16.02.2018

Wenn der „Enkel“ Geld von der Oma braucht – Polizei klärt über Betrugsmaschen in Bonn und Region auf

Betrüger haben laut Polizei in den vergangenen Tagen versucht, mit Telefonanrufen in Bonn, Beuel, Oberkassel und Alfter an Geld zu kommen. Die Betrüger haben dabei gezielt Senioren im Visier. Dabei hatten sie gezielt Senioren im Visier und nutzten nicht nur deren Gutgläubigkeit, sondern auch die Gutmütigkeit in zwei Fällen erfolgreich aus. Drei Strategien sind nach Polizeiangaben bei Telefonbetrügern besonders verbreitet.

Der Enkeltrick: Dabei geben sich die Anrufer als Enkel aus. Grund für den Anruf ist immer, dass der besagte Enkel in finanziellen Schwierigkeiten steckt – sei es wegen eines Unfalls oder eines dringend notwendigen Wohnungskaufes. In der Regel fordern die Betrüger vier- oder sogar fünfstellige Beträge. Weil er im Krankenhaus liegt oder anderweitig verhindert ist, kann der „Enkel“ allerdings nicht selbst vorbeikommen und schickt einen Freund oder eine Freundin vorbei, um das Geld abzuholen.

In Oberkassel funktionierte das am Mittwoch. Nach dem Anruf gegen 14 Uhr händigte eine ältere Frau einer „Freundin“ des Enkels mehrere Tausend Euro aus. Am selben Tag gegen 13 Uhr erhielt auch eine Frau in Alfter einen solchen Anruf. Als sie misstrauisch wurde, beendete der Anrufer das Telefongespräch.

Der falsche Polizist: Der Anrufer gibt sich als Polizist aus und erkundigt sich nach Wertsachen in der Wohnung – zum Beispiel Bargeld, Schmuck oder Sparbüchern. Diese sollen von einem Kollegen entgegengenommen werden, weil in der Nachbarschaft oder im Haus selbst zu Einbrüchen, Betrug oder Diebstahl ermittelt wird. Der angebliche Beamte, der nach dem Anruf vor Ort erscheint, trägt uniformähnliche Kleidung und will die Wertgegenstände untersuchen oder zur Sicherung mitnehmen. Mit diesem Trick, bei dem die Rufnummernanzeige manipuliert wird und im Display die 110 oder die Telefonnummer der Polizei vor Ort erscheint, scheiterte ein Betrüger am 2. Februar in Beuel. Die Angerufene kannte die Masche, legte auf und informierte die Polizei.

Der angebliche Angestellte der Stadtwerke: Vergangenen Mittwoch meldete eine Frau aus der Bonner Südstadt den Anruf eines Mannes, der sich als Mitarbeiter der Stadtwerke ausgegeben hatte. Der Anrufer hatte behauptet, die Wasserrohre überprüfen zu müssen, die wegen einer Baustelle in der Nähe beschädigt sein könnten. Zeitgleich klingelte der vermeintliche Kollege an der Tür und verlangte Einlass, um den Wasserhahn in der Küche zu überprüfen.

Kurz darauf verließ der Mann fluchtartig die Wohnung. Zum Diebesgut liegen der Polizei bisher keine Erkenntnisse vor. Auch derartige Fälle treten seit vielen Jahren immer wieder auf: Mal ist es der Stromableser, mal der Schornsteinfeger oder ein neuer Mitarbeiter der Hausverwaltung. Die meisten Telefonbetrüger sind geschickte Anrufer. Oft sprechen sie ruhig und freundlich, in akzentfreiem Deutsch, sind höflich, seriös – und hartnäckig. Sie zielen auf ältere Personen ab und unter den Opfern sind mehr Frauen als Männer. Da die Ermittlung der Betrüger sehr schwierig ist, setzt die Polizei vor allem auf Prävention.

Das rät die Polizei

Sprechen Sie mit Bekannten und Familienangehörigen, die zur Zielgruppe der Betrüger gehören, und warnen Sie sie vor den verschiedenen Strategien der Betrüger.

Sollten Sie selbst betroffen sein, achten Sie darauf, keine persönlichen Informationen über finanzielle oder familiäre Verhältnisse herauszugeben.

Lassen Sie nur von der Hausverwaltung angekündigte oder selbst bestellte Handwerker ins Haus. Überprüfen Sie Dienstausweise genau oder vergewissern Sie sich durch eine Abfrage bei der jeweiligen Behörde über die Rechtmäßigkeit des Besuches.

Beenden Sie sonderbare Telefonate und verständigen Sie in allen Fällen die Polizei unter 110. Und falls die Betrüger doch erfolgreich waren, schämen Sie sich nicht, sondern melden Sie es der Polizei und reden Sie mit anderen darüber. Nur so kann den Tätern das Handwerk gelegt werden.

Weitere Tipps gibt es auf www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/

Quelle: General Anzeiger online, 11.02.2018

Geld oder Freizeit! Mit 65, schon früher oder flexibel: Wie Sie 2018 am besten in Rente gehen

Wer in diesem Jahr sein Arbeitsleben beenden will, hat die Qual der Wahl: Wer die Altersgrenze noch nicht erreicht hat, kann mit Abschlägen in Rente gehen. Außerdem gibt es die Option auf einen flexiblen Ausstieg auf Raten. FOCUS Online erklärt die Vor- und Nachteile der verschiedenen Wege aus dem Berufsleben.

Die eine Rente gibt es nicht mehr: Jeder Arbeitnehmer kann mittlerweile zwischen verschiedenen Alternativen wählen und den Eintrittszeitpunkt quasi selbst bestimmen. Doch für jeden Weg gelten unterschiedliche Regeln. Gemeinsam ist allen nur, dass ein bestimmtes Alter und eine gewisse Wartezeit erreicht werden müssen.

Erster Weg: normaler Rentenbeginn

Wer keine Sonderregeln nutzen kann, muss in diesem Jahr arbeiten, bis er oder sie 65 Jahre und sieben Monate alt ist (Jahrgang 1953), um die volle gesetzliche Rente zu erhalten. Weitere Bedingung: Sie haben mindestens 60 Monate lang Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt. Die gesetzliche Altersgrenze wird seit einigen Jahren für jeden neuen Jahrgang immer weiter angehoben, bis im Jahr 2031 für den Jahrgang 1964 das neue Rentenalter von 67 Jahren erreicht ist.

Tabelle 1: Reguläre Altersgrenze

Rente, Altersgrenze, Rentenkasse, Altersrente, Abschläge

FOCUS Online / DRV

 

Als Beiträge für die Rentenkasse zählen:

  • Pflichtbeiträge
  • freiwillige Beiträge
  • Kindererziehungszeiten
  • Zeiten der Pflege von Angehörigen
  • Beschäftigungszeiten in einem Minijob

In der Regel bekommen deshalb auch Mütter eine normale Altersrente, selbst wenn sie sich nach ihrer Ausbildung nur um Haushalt und Kinder gekümmert haben. Wer die 60 Monate Wartezeit nicht erreicht, sollte unbedingt prüfen, ob durch freiwillige Beiträge oder höhere Kindererziehungszeiten ein Ruhegeld doch noch möglich ist. Das lohnt sich fast immer. Wichtig: Eine Altersrente muss immer selbst beantragt werden. Das gilt auch, wenn Sie vorher schon eine Erwerbsminderungsrente bezogen haben.

Zweiter Weg: Eher in Rente ohne Abschläge

Wenn Sie seit 45 Jahren Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben, dürfen Sie auf jeden Fall vorzeitig ohne Abschläge in Rente gehen. Aber: Die von der Politik propagierte „Rente mit 63“ gibt es so nicht mehr. Auch dafür steigen Jahr um Jahr die Altersgrenzen. Für alle Jahrgänge ab 1964 ist der Eintritt auf 65 Jahre festgelegt. Wenn Sie Jahrgang 1955 sind und 2018 nach 35 Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen möchten, müssen Sie mindestens 63 Jahre und sechs Monate alt sein. Voraussetzung sind immer mindestens 45 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Tabelle 2: Anhebung der Altersgrenze auf 65

Rente, Altersgrenze, Rentenkasse, Altersrente, Abschläge

Dritter Weg: Frührente mit Abschlag

Wer nicht unter die genannte Sonderregel fällt, keine 45 Beitragsjahre aufweist, sein Arbeitsende aber trotzdem vorziehen möchte, muss Abschläge auf die Rente in Kauf nehmen. Für jeden vorgezogenen Monat vor der geltenden Altersgrenze beträgt das Minus 0,3 Prozent – also 3,6 Prozent pro Jahr. Haben Sie die oben genannten 35 Beitragsjahre noch nicht erreicht, wollen aber 2018 trotzdem mit 63 Jahren und neun Monaten aufhören, müssen Sie einen Abschlag von 6,6 Prozent schlucken (Differenz zur gesetzlichen Grenze von 65 Jahren und sieben Monaten).

Für die Rentenversicherungsdauer zählen nicht nur die reinen Arbeitsjahre. Berücksichtigt werden auch Zeiten aus einem Versorgungsausgleich, das Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern, Minijobs, Berücksichtigungszeiten (zum Beispiel wegen Kindererziehung) sowie weitere Anrechnungszeiten. Das sind Lebensphasen, in denen Sie aus persönlichen Gründen keine Rentenbeiträge zahlen konnten; etwa wegen Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung und Studium.

Vierter Weg: Flexibel in den Ruhestand

Viele Menschen können sich vorstellen, Rente zu beziehen und trotzdem weiterzuarbeiten. Das neue Flexi-Rentengesetz, das seit 1. Juli 2017 gilt, bietet neue Möglichkeiten für den gleitenden Übergang zwischen Arbeitsleben und Rente. Will ich schon Rente bekommen, aber auch Geld hinzuverdienen? Brauche ich noch Entgeltpunkte, um mein Ruhegeld zu erhöhen? Oder möchte ich noch gar keine Rente beantragen und weiter vom Gehalt leben?

Bei der Option Rente plus Gehalt hat der Ruheständler sofort höhere Einnahmen. Er bekommt seine Rente und profitiert vom zusätzlichen Einkommen. Wenn er will, zahlt er auch keine Rentenbeiträge mehr. Seine Rente steigt dann allerdings durch die Mehrarbeit nicht mehr an.

Beantragen Sie Ihre Rente später als zum gesetzlichen Renteneintrittsalter, fällt sie höher aus. Für jeden Monat, den sie länger arbeiten, steigt sie um 0,5 Prozentpunkte. Bei einem Eintritt zwölf Monate nach der regulären Frist bekommen Sie sechs Prozent mehr Altersruhegeld. Das Plus ist sogar noch größer, da Sie ein weiteres Jahr Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben.

Vom Hinzuverdienst bleibt mehr übrig

Zweiter Vorteil des neuen Gesetzes: Rentner, die Sie für eine Teilzeitbeschäftigung mit Rentenbezug entscheiden, müssen sich jetzt weniger davon anrechnen lassen. Zwar gilt das bisherige Limit von 6300 Euro (12 Monate x 450 Euro plus 2 x 450 Euro) auch für die Flexi-Rente. Doch bisher konnten die Renten bei höheren Einnahmen um ein Drittel, die Hälfte oder sogar zwei Drittel gekürzt werden.

Seit Juli 2017 gilt nun folgende Regel: Einkommen, das über der Grenze von monatlich 450 Euro oder 6300 Euro jährlich liegen, werden zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Der Verdienst in den einzelnen Monaten spielt keine Rolle. Es können zum Beispiel zweimal im Monat 1500 Euro, dreimal 1000 Euro und einmal 300 Euro sein – macht einen Verdienst von 6300 Euro in sechs Monaten. Der anrechnungsfreie Jahresbetrag ist damit ausgeschöpft.

Beispiel: Ein 64-jähriger Angestellter bekommt eine vorgezogene Altersrente von 1000 Euro. Von seiner bisherigen Firma erhält er einen Zuverdienst von monatlich 1525 Euro. Von diesem Gehalt wird der Freibetrag von 525 Euro abgezogen. Es blieben also 1000 Euro, von denen 40 Prozent, also 400 Euro, von der Rente abgezogen werden. Seine Teilrente beträgt demnach 600 Euro. Insgesamt verfügt der Flexi-Rentner über ein monatliches Einkommen von 2125 Euro.

Weitere Obergrenze für Teilrente

Es gibt allerdings noch eine zweite Obergrenze für den Hinzuverdienst. „Dazu wird der höchste Wert des Bruttoverdienstes der letzten 15 Jahre herangezogen – der so genannte Hinzuverdienstdeckel“, erläutert Denis McGee von der Deutschen Rentenversicherung.

Das bedeutet: Liegen gekürzte Rente und Hinzuverdienst zusammen über dem höchsten Einkommen der vergangenen 15 Jahre vor Rentenbeginn, wird dieser Mehrbetrag voll auf die Teilrente angerechnet. Im Beispiel waren das 600 Euro. Dazu überprüft die Rentenversicherung einmal im Jahr die tatsächlich erzielten Verdienste der Flexi-Rentner aus dem Vorjahr. Wird eine zu hohe Rentenzahlung festgestellt, muss sie ausgeglichen werden.

Quelle: focus.de, 24.01.2018

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